Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Meilenstein für digitale Inklusion, aber auch eine neue Pflicht für viele Unternehmen. Besonders betroffen sind Anbieter digitaler Dienstleistungen wie Online-Shops, Buchungsportale oder Banking-Apps.
Als Webdesigner ist es jetzt höchste Zeit, unsere Kund:innen über die neuen Anforderungen zu informieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Was bedeutet das konkret ?
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt die europäische EU-Richtlinie 2019/882 – den sogenannten European Accessibility Act – in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – also auch für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen oder altersbedingten Barrieren.
Wer ist betroffen?
Private Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten (z. B. Online-Shops, Fahrkartenautomaten, Banking-Apps, E-Books, Self-Service-Terminals) Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro.
Kleine Unternehmen (<10 MA / <2 Mio € Umsatz) sind ausgenommen – aber: Barrierefreiheit kann auch hier ein Wettbewerbsvorteil sein.Was genau muss barrierefrei sein?
Websites & Online-Shops
Mobile Apps
Digitale Dokumente (z. B. PDFs)
Hardware mit digitaler Benutzeroberfläche (z. B. Fahrkartenautomaten)
Kundendienste, wenn sie digital angeboten werden (z. B. Chatbots) Die Anforderungen orientieren sich an der EU-Norm EN 301 549, die unter anderem auch auf die bekannten WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) zurückgreift.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Wer gegen das BFSG verstößt, muss mit scharfen Sanktionen rechnen:
Bußgelder bis zu 100.000 € bei Verstößen gegen barrierefreie Anforderungen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände Verlust von Kunden, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind Zudem gibt es Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren, bei denen Betroffene Barrieren melden können. Das erhöht den öffentlichen Druck zusätzlich.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Ist-Analyse: Ist die eigene Website/app barrierefrei? Tools wie WAVE oder der BITV-Test geben erste Hinweise.
Anforderungen umsetzen:
Kontraste & Schriftgrößen beachten
Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
Alternativtexte für Bilder
Logische Überschriftenstruktur
Formulare zugänglich gestalten
PDFs barrierefrei aufbereiten
Barrierefreiheit regelmäßig testen
Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen
Wir helfen – Ihr Partner für barrierefreie Weblösungen Als erfahrene Webdesigner unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen:
✅ Barrierefreie Websites & Online-Shops ✅ Umgestaltung bestehender Angebote ✅ Schulung & Beratung ✅ Technische Umsetzung nach WCAG 2.1 & EN 301 549 ✅ Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
Jetzt handeln – Die Frist läuft: Unternehmen haben nur noch bis zum 28. Juni 2025, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam Barrieren abbauen – für Ihre Kund:innen, für Ihre Marke und für ein inklusives Internet.
📩 Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch!
https://grafik069.de/wp-content/uploads/2025/04/bfsg2025.jpg8011200Grafik069https://grafik069.de/wp-content/uploads/2025/04/logo1-300x138.pngGrafik0692025-04-18 14:59:152025-04-18 15:09:36Barrierefreiheit wird Pflicht: Was Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 beachten müssen